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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - 4 A 161/18.A   

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https://dejure.org/2019,1369
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - 4 A 161/18.A (https://dejure.org/2019,1369)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2019 - 4 A 161/18.A (https://dejure.org/2019,1369)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 4 A 161/18.A (https://dejure.org/2019,1369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht i.R.d. Gebots des rechtlichen Gehörs (hier: Verfolgung eines Asylsuchenden in seinem Heimatland vor seiner Ausreise)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - 4 A 161/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.2.2010 - 10 B 21.09 -, juris, Rn. 13, und vom 2.11.1995 - 9 B 710.94 -, NVwZ-RR 1996, 359 = juris, Rn 5.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - 4 A 161/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.2.2010 - 10 B 21.09 -, juris, Rn. 13, und vom 2.11.1995 - 9 B 710.94 -, NVwZ-RR 1996, 359 = juris, Rn 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 4 A 1904/17

    Befristung des Einreiseverbots und Aufenthaltsverbots i.R.d. Ermessens

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - 4 A 161/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.8.2017 - 4 A 1904/17.A -, juris, Rn. 2 ff., m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2016 - 4 A 2203/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Klärungsbedürftigkeit der Gefahr der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2019 - 4 A 161/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2016 - 4 A 2203/15.A -, juris, Rn. 24 f., m. w. N.
  • VG Halle, 28.09.2020 - 4 A 189/18

    Konkludente Widmung einer Rohrleitung zur Abwasserbeseitigung (hier: verneint)

    Der Kläger hatte zuvor bereits am 9. Mai 2018, d. h. vor Erlass des Widerspruchsbescheides, unter anderem gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 5. März 2018 Klage erhoben (Az: 4 A 161/18 HAL).

    Er ist der Auffassung, der angegriffene Bescheid sei aufgrund der durch den damaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers erklärten Klagerücknahme mit Schriftsatz vom 12. Juni 2018 in der Verwaltungsstreitsache zum Az. 4 A 161/18 HAL bestandskräftig geworden.

    Der Kläger habe vielmehr durch den von ihm beauftragten Anwalt eine entsprechende Prozesserklärung abgeben lassen, obwohl zum Zeitpunkt der Klagerücknahme der Widerspruchsbescheid bereits in das Verfahren zum Az. 4 A 161/18 HAL mit einzubeziehen gewesen wäre.

    Der Zulässigkeit der Klage steht insbesondere nicht die im Verfahren 4 A 161/18 HAL erfolgte Rücknahme der gegen den - nunmehr hier streitigen - Bescheid vom 05. März 2018 erhobenen Klage entgegen.

    Durch die im Verfahren 4 A 161/18 HAL erklärte Klagerücknahme wurde das betroffene Klageverfahren insoweit unmittelbar beendet.

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